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Tagfahrlicht an für E-Bike FahrerInnen

Neue Vorschrift ab 1. April 2022

Ab April 2022 gilt für E-Bike Fahrer/innen: Licht an! Auch tagsüber. Der Bundesrat hat diese Regel beschlossen, um die Sichtbarkeit im Strassenverkehr zu verbessern und Unfälle zu vermeiden.

Davon betroffen sind sowohl die schnellen E-Bikes (bis 45 km/h), als auch die langsamen E-Bikes (bis 25 km/h), sofern das Velo auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet wird (gilt auch auf Feld- und Waldwegen!).

Tagsüber muss nur das Frontlicht eingeschaltet sein. Das Rücklicht muss montiert sein, egal ob eingeschaltet oder nicht. Bei schlechter Sicht, Dämmerung und in der Nacht müssen Front- und Rücklicht eingeschaltet sein. Es gilt die selbe Regelung wie bei der Tagfahrlicht-Pflicht bei Autos.

Anforderungen:

Es muss mindestens ein nach vorne gerichtetes weisses und ein nach hinten gerichtetes rotes, ruhendes Licht vorhanden sein. Blinklichter sind nur als Zusatzbeleuchtung erlaubt. Die ruhenden Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar sein, dürfen aber nicht blenden. E-Bikes können mit abnehmbaren Akkulichter oder mit fix installierten Lichtanlagen versehen werden. Nicht erlaubt sind Helmlampen oder Lichter am Körper.

Bikelicht

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